AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen von BLOCKALARM®
§ 1 Geltungsbereich und anwendbares Recht
1.1 Diese Geschäftsbedingungen der Blockalarm GmbH, Kybergstraße 25, 82041 Oberhaching (nachfolgend „Auftragnehmer“), gelten für alle Kaufverträge über Alarmsysteme (nachfolgend „Ware“ oder „Liefergegenstand“), die ein Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“) mit dem Auftragnehmer außerhalb des Onlineshops abschließt.
1.2 Sie finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung, soweit die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurden. Diese Fassung gilt ab dem 21.12.2016.
1.3 Soweit Bestimmungen dieser AGB nur für Unternehmer gelten, ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen und gesetzlich zwingende Vorschriften.
1.5 Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.
1.6 Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als keine zwingenden Verbraucherschutzrechte des Landes entgegenstehen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind frei bleibend und unverbindlich, sofern und soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Auftraggeber gibt durch die Übermittlung seines Auftrages an den Auftragnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab, welches mit Zugang beim Auftraggeber wirksam wird. Der Auftraggeber ist ab Zugang des Angebots beim Auftragnehmer 2 Wochen an sein Angebot gebunden.
2.3 Das Angebot gilt als vom Auftragnehmer angenommen, wenn er dies dem Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail etc.) bestätigt.
2.4 Liegt ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers vor, kommt der Vertrag mit Zugang des Kundenauftrags beim Auftragnehmer zustande.
§ 3 Preise
Alle genannten Preise sind Euro-Preise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten fallen zusätzlich nach Vereinbarung an.
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittrecht
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
4.2 Der Auftraggeber ist bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, und nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen. Sollten Dritte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren Rechte geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Umstand dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Bei einem vertragswidrigen Verhalten, wie z.B. bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt.
§ 5 Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt durch den Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes Serviceunternehmen zu den jeweils vertraglich vereinbarten Versand- und Verpackungskosten.
5.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb der ausdrücklich vereinbarten Lieferzeit ausschließlich persönlich an den Auftraggeber, dessen gesetzlichen Vertreter oder an einen mit schriftlicher Vollmacht des Auftraggebers ausgestatteten Mitarbeiter. Werden keine Lieferzeiten ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach dem Zugang der Auftragsbestätigung zu einem mit dem Auftraggeber vereinbarten festen Liefertermin. Fälle von höherer Gewalt oder außerhalb des Willens oder der Einflusssphäre des Auftragnehmers liegende unvorhergesehene Ereignisse, verlängern die Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend der Ausfallzeit. Derartige Ereignisse berechtigen erst dann zur Kündigung des jeweiligen Auftrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann; ein weiteres Abwarten gilt im Regelfall nach mehr als vier (4) Wochen ab Eintritt der Ausfallzeit als unzumutbar.
5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er oder die in § 5.2 Satz 1 bezeichnete Person bei Lieferung anwesend ist und für die gesamte Einrichtungs- und Einweisungszeit anwesend bleibt. Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil der Auftraggeber oder die in § 5.2 Satz 1 bezeichnete Person trotz Terminvereinbarung nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
5.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei einer fehlenden, fehlerhaften oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer übernimmt somit kein Beschaffungsrisiko, soweit er die Schädigung nicht zu vertreten hat und zur Erfüllung der Verbindlichkeit ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatte. Im Falle einer fehlenden, fehlerhaften oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich informiert. Im Falle des Rücktritts sind bereits empfangene Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren.
§ 6 Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber sich in Annahmeverzug befindet.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
§ 7 Zahlung & Verzug
7.1 Preise sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, bei Bereitstellung (Lieferung und Einrichtung) der Ware fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Eine Barzahlung ist nur möglich bei Vorlage einer Geldempfangsvollmacht im Original.
7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Preises mittels Vorschussrechnung vom Auftraggeber zu verlangen. Der Auftragnehmer kann im Falle des Zahlungsverzugs mit der Vorschusszahlung die weitere Auftragsdurchführung vom Eingang der vollständigen Zahlung abhängig machen.
7.3 Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung & Garantie
8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart wird.
8.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
8.3 Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen können von Unternehmern innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart wird.
8.4 Sollte der Auftragnehmer eine Garantie einräumen, wird der Auftraggeber über die Einzelheiten separat informiert. Die Gewährleistungsrechte bleiben hierdurch unberührt.
§ 9 Schadenersatz
9.1 Der Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, auch nicht für solche, die nicht am Vertragsgegenstand eingetreten sind (z. Bsp. Folgen von strafbaren Handlungen gegenüber Personen, Eigentum oder Vermögen, von Fehlalarm, etc.), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind
- Schadensersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
- Schadensersatzansprüche aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
9.3 Zwingende Vorschriften, insbesondere die des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), bleiben unberührt.
9.4 Eine möglicherweise vereinbarte Garantiehaftung erfolgt verschuldensunabhängig.
9.5 Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich hauptsächlich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 10 Datenschutz
10.1 Mit dieser Erklärung zum Datenschutz soll der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls weitergegeben werden. Der Schutz der persönlichen Daten ist für den Auftragnehmer eine wichtige und ernst zu nehmende Angelegenheit. Daher erfolgt die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung von Daten der Auftraggeber immer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
10.2 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert die vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung des Vertrages erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Er verwendet die erhobenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung und Abrechnung der Rechtsverhältnisse sowie zur Gewährleistung des künftigen Zugangs zu den Angeboten des Auftragnehmers bzw. einer vereinfachten und unkomplizierten Geschäftsabwicklung. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt. Davon ausgenommen ist eine Weitergabe an Dienstleistungspartner des Auftragnehmers, die die Daten zur Bestellabwicklung benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Einrichtung beauftragte Serviceunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das zur Auftragsabwicklung erforderliche Minimum.
10.3 Nur mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers für Marketingmaßnahmen, d.h. für Kundeninformationen, Newsletter und Werbung, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten oder weiterzugeben.
10.4 Auch im Übrigen bedarf eine weitergehende Nutzung der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.
10.5 Eine Erhebung, Speicherung und Weitergabe der personenbezogenen Daten kann auch aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sein.
10.6 Die Daten werden gelöscht, sobald sie zu den oben genannten Zwecken nicht mehr benötigt werden. Im Übrigen hat der Kunde jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Verkäufer bittet den Kunden, sich in diesem Falle an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle zu wenden:
Blockalarm GmbH
Kybergstraße 25
82041 Oberhaching
Telefax: 0 89 – 388 318 – 180
E-Mail: info@blockalarm.de
Der Auftragnehmer wird im Fall des Widerspruchs gegen die Datenerhebung etc., bei der eine Einwilligung erforderlich ist, oder dem Wunsch nach Löschung, die Daten des Kunden entfernen, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen und diese Daten nicht weiter nutzen.
§ 11 Erfüllungsort & Sonstiges
11.1 Erfüllungsort für die Verpflichtung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag abweichendes ergibt.
11.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn der Kunde trotz eines ausdrücklichen Hinweises der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der geänderten Bedingungen und dem Hinweis widerspricht.
Blockalarm GmbH, Stand 15.12.2016