Förderung Alarmanlagen
Einbruchschutz
Aktuelle Information zur KfW Förderung von Alarmanlagen
Mit dem KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ unterstützt der Staat seit 2015 Einbruchschutzmaßnahmen im Privatbereich, u.a. den Einbau von Alarmanlagen und Einbruchmeldeanlagen. Hier eine aktuelle und wichtige Information dazu.
Die KfW-Bankengruppe hat Anfang Januar offiziell darüber informiert, dass derzeit keine Anträge im Zuschussprogramm 455-E gestellt werden können. Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen aktuell keine Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung kann erst wieder aufgenommen werden, sobald mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 wieder Bundesmittel bereitstehen.
Aktuell keine Bundesmittel für die Einbruchschutzförderung im KfW-Zuschussprogramm 455-E
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Bitte beachten Sie:
Antragsteller können Förderanträge nur bei der KfW einreichen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind von der KfW-Förderung Einbruchschutz ausgeschlossen.
Übrigens: Für einbruchhemmende Investitionen an Fenstern und Fenstertüren stehen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) weitere Förderangebote zur Verfügung. Infos hierzu finden Sie u.a. auf unserer Privatkunden-Homepage, bei der KfW (Kredit, Zuschuss), beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention).
Als Hersteller und Errichter für Alarmanlagen und elektronischen Sicherheitssystemen bedauern wir diese Entscheidung und werden Sie hier auf dem Laufenden halten.