Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs
Alarmanlage

Einleitung
Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 hat Deutschland den Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen sogenannte Cannabis Social Clubs (CSCs) als nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis gemeinschaftlich für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen und abgeben. Cannabis Social Clubs (CSCs) unterliegen strengen Sicherheitsauflagen – insbesondere bei Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs, deren Anforderungen oft variieren.
Diese Entwicklung stellt neue Anforderungen an Sicherheitsunternehmen, insbesondere im Bereich der Alarmanlagen.

Inhalt dieses Artikels
Rechtlicher Hintergrund: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Das KCanG regelt die Bedingungen für den legalen Anbau und Besitz von Cannabis in Deutschland. Für CSCs gelten folgende zentrale Vorgaben:

- Mitgliedschaft: Maximal 500 Mitglieder pro Club, alle über 18 Jahre alt und mit Wohnsitz in Deutschland.
- Abgabemengen: Pro Mitglied dürfen monatlich bis zu 50g Cannabis abgegeben werden, für 18- bis 21-Jährige maximal 30g mit einem THC-Gehalt von höchstens 10%.
- Anbau: Der Anbau muss innerhalb des Vereinsgeländes erfolgen, der Konsum vor Ort ist untersagt.
- Sicherheitsauflagen: Clubs müssen umfangreiche Sicherheits- und Jugendschutzkonzepte vorlegen, einschließlich Alarmanlagen, Zugangskontrollen und Videoüberwachung.
Quelle: BILD – „So regelt das Saarland das Kiffer-Gesetz für Clubs“, www.bild.de, 2024
Sicherheitsanforderungen für Cannabis Social Clubs
Die Sicherheitsanforderungen für CSCs sind umfangreich und variieren je nach Bundesland. Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs zählen dabei zu den wichtigsten technischen Anforderungen, um Diebstahl, unbefugten Zutritt und Manipulation zu verhindern. Zu den allgemeinen Anforderungen gehören:
- Einbruch- und Diebstahlschutz
- Zugangskontrollen
- Videoüberwachung
- Dokumentationspflichten
Diese Anforderungen sind nicht nur aufwendig, sondern auch kostenintensiv und stellen viele Vereine vor finanzielle Herausforderungen.
Uneinheitliche Regelungen der Bundesländer
Trotz bundesweiter Regelung im KCanG variieren die Sicherheitsanforderungen zwischen den Bundesländern stark:
- Bayern: Kein CSC genehmigt, 37 Anträge in Bearbeitung oder abgelehnt
- Niedersachsen: Erste Genehmigung erteilt
- Berlin: Konstruktive Behördenzusammenarbeit, aber hohe Komplexität
Dies erschwert die einheitliche Umsetzung erheblich.
Unsere Position: Warum wir keine Lösungen anbieten
Als erfahrenes Unternehmen im Bereich Sicherheitstechnik legen wir höchsten Wert auf Rechtssicherheit, Qualität und Kundenzufriedenheit. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten, der fehlenden bundeseinheitlichen Richtlinien und der teils stark voneinander abweichenden Sicherheitsanforderungen der Landesbehörden haben wir uns dazu entschieden, keine Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs oder andere Sicherheitslösungen anzubieten.
Zuverlässige, rechtskonforme und standardisierte Sicherheitskonzepte sind unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht realisierbar, was unserem Anspruch an professionelle Sicherheitslösungen widerspricht.

Typische Wartungsmaßnahmen unserer Systeme – zur Verdeutlichung unseres Qualitätsanspruchs:
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller Komponenten: Alle Sensoren, Kameras, Sirenen und die zentrale Steuereinheit werden umfassend auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
- Austausch von Verschleißteilen: Komponenten wie Akkus, Kabelverbindungen oder bewegliche Teile werden regelmäßig inspiziert und bei Bedarf ersetzt.
- Software- und Firmware-Updates: Unsere Systeme werden kontinuierlich aktualisiert, um potenzielle Sicherheitslücken zu schließen und neue Funktionen zu integrieren.
- Manipulationsprüfung: Jedes System wird auf mögliche Sabotageversuche oder Unregelmäßigkeiten untersucht, um höchste Sicherheit zu garantieren.
Mit dieser Vorgehensweise unterstreichen wir, dass unsere Lösungen auf Langfristigkeit, Verlässlichkeit und gesetzlicher Konformität basieren. Da dies derzeit bei CSCs nicht gewährleistet ist, sehen wir von einer Zusammenarbeit in diesem Bereich ab.
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Klare Entscheidung für Qualität und Rechtssicherheit
Die Einführung von Cannabis Social Clubs ist zweifellos ein bedeutender Schritt in der deutschen Drogenpolitik. Doch solange die rechtlichen Rahmenbedingungen uneinheitlich und interpretationsbedürftig bleiben, ist eine professionelle und rechtskonforme Umsetzung von Sicherheitskonzepten für uns nicht möglich.
Unsere Entscheidung, keine Sicherheitslösungen für CSCs anzubieten, basiert auf einer fundierten Risikoabwägung und unserem hohen Anspruch an Rechtssicherheit und Qualität.
BLOCKALARM® bietet derzeit keine Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs, da wir unter den aktuellen Bedingungen keine nachhaltige und gesetzeskonforme Lösung garantieren können.
Für alle anderen sicherheitsrelevanten Einsatzbereiche – sei es privat oder gewerblich – stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit maßgeschneiderten, zertifizierten Sicherheitslösungen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
→ Aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen fehlen uns klare Planungsgrundlagen.
→ Die Anforderungen umfassen Sicherheitssysteme, Zugangsprotokolle, Videoüberwachung und Nachweispflichten.
→ Ja, insbesondere zwischen Bayern, Niedersachsen und Berlin zeigen sich starke Abweichungen.
→ Sich gründlich bei lokalen Behörden zu informieren und juristische Beratung hinzuzuziehen.
→ Hochwertige Sicherheitslösungen für private und gewerbliche Zwecke – jedoch keine Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs.