Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs

Alarmanlage

Alarmanlage zertifizierungen und siegel

Einleitung

Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 hat Deutschland den Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen sogenannte Cannabis Social Clubs (CSCs) als nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen Cannabis gemeinschaftlich für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen und abgeben. Cannabis Social Clubs (CSCs) unterliegen strengen Sicherheitsauflagen – insbesondere bei Alarmanlagen für Cannabis Social Clubs, deren Anforderungen oft variieren.
Diese Entwicklung stellt neue Anforderungen an Sicherheitsunternehmen, insbesondere im Bereich der Alarmanlagen.

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