Rauchmelderpflicht Bayern
Gebäudeschutz
Unser Tipp zu Rauchwarnmeldern mit Alarmanlagen
Dass Rauchwarnmelder ein wichtiger Bestandteil zur Absicherung Ihres Hauses oder Firma sind, brauchen wir hier wahrscheinlich nicht zu erwähnen. Man hört ständig in den Nachrichten von Wohnungsbränden in Deutschland und hofft, dass es einen nie betreffen wird. Gerade der Einsatz von Funk-Rauchwarnmeldern in Verbindung mit Funkalarmanlagen sind ein wichtiger Bestandteil einer Gefahrenabwehr fürs eigene Haus geworden. Ein einfacher Brandmelder warnt Sie bei Anwesenheit natürlich rechtzeitig. Im Optimalfall reagieren diese schon bei der Entstehung eines Brandes. Dies ist möglich, wenn erst Rauchentwicklung kommt, die vom Melder erkannt werden. Ein lauter Alarmton informiert oder weckt Sie. In diesem Fall ist es ratsam, das Gebäude zu verlassen, um Rauchvergiftungen oder Verbrennungen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Unsere Tipps zur gesetzlichen Rauchmelderpflicht
Unser Tipp: Eine Verbindung von Rauchwarnmeldern zu Ihrer Alarmanlage hat ganz klar Vorteile. Es wird im Ernstfall die Nachbarschaft oder sogar eine Leitstelle informiert, die Hilfe bringt. Dies ist bei größeren Bränden den Profis von der Freiwillen- oder Berufsfeuerwehr zu überlassen. Bei einem kleinen Brand ist es unter Umständen möglich, diesen selber zu löschen. Achten Sie unbedingt auf geeignete Löschmethoden. Bei einem Brand durch einen elektrischen Verursacher zum Beispiel, sollte auf Wasserkontakt verzichtet werden. Auch bei Fettbrand sollte sehr vorsichtig entgegen gewirkt werden. Das heiße Fett kann sehr schwere zusätzliche Verletzungen verursachen. Eine Löschdecke, zum Beispiel in einer Werkstatt oder Küche ist ein zusätzliches Hilfsmittel. Wenn Sie in einer Wohnung in den oberen Stockwerken eines Mehrfamilienhauses wohnen, empfiehlt sich eine Rettungsleiter. Diese kann im Gefahrenfall vom Balkon geholt werden und gefährdete Personen retten. Fragen Sie gerne bei Ihrer kostenlosen Beratung zur Alarmanlage unsere Profis.
Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Seit dem 01.01.2013 besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht in Bayern. Diese Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayrischen Bauordnung (BayBO) geregelt und besagt, dass ab dem 01.01.2013. Wir beraten Sie gern über die Funktion von Brandmeldern oder Thermomeldern. Durch den Einsatz dieser Lebensretter können Menschenleben gerettet werden. Die Kosten dafür sind im Verhältnis dazu absolut gering. Achten Sie bei Brandmeldern auf die Verwendung von Lithium Batterien. Diese haben eine lange Lebensdauer und gewährleisten eine gute Stromversorgung.
Installieren Sie mindestens in jedem Raum mit Schlafmöglichkeit sowie in allen Fluren einen Brandmelder um rechtzeitig im Falle eine entstehenden Brandes gewarnt zu werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres eigenen Konzeptes zur Sicherung Ihres Hauses und Ihrer Familie.