Zwangsläufigkeit nach 50131-12 mit einer Alarmanlage umsetzen

Alarmanlagen mit Zwangsläufigkeit planen und installieren

Mit dem Begriff Zwangsläufigkeit beschreibt man technische Maßnahmen, welche die Sicherheit von Einbruchmeldeanlagen gewährleisten. Durch sie wird die Scharfschaltung einer defekten (sprich: nicht funktionsfähigen) Hausalarmanlage verhindert und das Risiko eines Fehlalarms gesenkt. Auch Fehlalarme, die durch Fehlfunktionen einzelner Bauteile entstehen, lassen sich so unterbinden. Hinsichtlich des im Rahmen der Scharfschaltung wirksam werdenden Schutzes differenzieren wir zwischen einer baulichen, elektrischen und organisatorischen Zwangsläufigkeit. Außerdem bringt ein Aufbau mit Zwangsläufigkeit den entscheidenden Vorteil, dass Sie nicht selbst in eine scharf geschaltete Überwachung gehen können. Somit werden sehr erfolgreich Fehlalarme vermieden. Das freut den Nachbarn und vor allem der Polizei, die genau diesen Aufbau empfiehlt.

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Welche Normen sind zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit zu beachten?

Im Standard VdS 2227 sowie in der DIN CLC/TS 50131-12-2017-03 sind technische Spezifikationen und Anwendungsempfehlungen, die bei der Zwangsläufigkeit zu beachten sind, geregelt. Beispielsweise finden sich hier Hinweise, wie sich das Gewährleisten von Rettungs- und Fluchtwegen mit der Nutzung von Sperrschlössern vereinbaren lässt. Auch werden verschiedene Arten der Verschlussüberwachung für Außentüren, die elektronische Verriegelung von Sperrelementen und die Blockierung eines Blockschlosses in der Richtlinie VdS 2227 sowie in der Vornorm DIN CLC/TS 50131-12-2017-03 thematisiert.

Diese Rolle spielen Scharfschalt-Einrichtungen für die Zwangsläufigkeit einer Alarmanlage

Elemente, die eine Einbruchmeldeanlage aktivieren (zum Beispiel per Codetastatur), werden als Scharfschalt-Einrichtungen bezeichnet. Für diese spielt die Zwangsläufigkeit eine zentrale Rolle, da die Funktionalität der Scharfschalt-Einrichtungen maßgeblich von ihr bedingt wird. Sie funktionieren nur, wenn keine Störungen vorliegen. Dies lässt sich in die Kategorie der elektronischen Zwangsläufigkeit einordnen. Die Zugangs- und Abwesenheitskontrolle fallen unter die organisatorische, die Nutzbarkeit von Fluchtwegen unter die bauliche Zwangsläufigkeit.

Welche Vorteile bietet die Zwangsläufigkeit einer Alarmanlage für den Betreiber?

Eine Alarmanlage, wie die QANTUM® Funkalarmanlage von BLOCKALARM®, bietet nur dann einen verlässlichen Einbruchschutz, wenn alle Bauteile einwandfrei funktionieren. Kann die Alarmanlage nicht scharf geschaltet werden, erhalten Sie einen umgehenden Hinweis. Wichtig ist vordergründig, dass alle Komponenten störungsfrei funktionieren. Durch die Zwangsläufigkeit werden so Falschalarme verhindert, die eine umfassende Alarmbearbeitung und einen Verifikationsprozess in Gang setzen würden. Die Zwangsläufigkeit ist so im Besonderen für Einbruchmeldeanlagen mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Servicezentrale von Bedeutung.

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