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Sperrelement für Zwangsläufigkeit

Sperrelement für Ihre QANTUM®-Funkalarmanlage

Für was benötigt man ein Sperrelement für eine Alarmanlage?

Der Sinn eines Sperrelementes ist die Verhinderung von Falschalarmen durch den eigenen Betreiber. Es kommt immer wieder vor, das Hausbesitzer selber in ihre scharfgeschalteten Alarmanlagen laufen und versehentlich dabei einen Alarm auslösen.

Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihr Haus betreten. Dazu sperren Sie natürlich zuerst die Tür mit einem Schlüssel oder einem Transponder auf. Im ersten Fall müssen Sie noch die Alarmanlage unscharfschalten, damit Sie nicht selbst als Einbrecher erkannt werden.

Wie wird ein Sperrelement eingebaut?

Mit einem Sperrelement für Ihre QANTUM®-Hausalarmanlage wird der unbeabsichtigte Zugang zu scharfgeschalteten Bereichen Ihrer Einbruchmeldeanlage verhindert und somit das Risiko von unerwünschten Fehlalarmen reduziert. Verbaut wird das Sperrelement in der Regel in einem Türrahmen. Die Sperrung erfolgt durch eine elektronische Ansteuerung. Es wird keine separate Steuereinheit benötigt, daher ist die Anbindung an Ihre Funkalarmanlage und andere Zutrittskontrollsysteme möglich. Das Sperrelement eignet sich zum Einbau in Kunststoff-, Holz- und Metalltürzargen. Mit dem verfügbaren Aufbaugehäuse ist der Einsatz bei Glastüren ebenfalls problemlos möglich

Welche Vorteile hat ein Sperrelement?

Bei einer Alarmanlage mit Sperrelement ist sichergestellt, dass Sie nicht versehentlich in den überwachten und scharfgeschalteten Bereich eintreten und so selber einen Alarm auslösen. Dies wird erreicht, indem das Öffnen der Tür erst möglich ist, nachdem die Anlage unscharfgeschaltet wurde. Mit einem genormten elektromechanischen „Extrariegel“, dem sogenannten Sperrelement, wird die Tür bei scharfer Alarmanlage vor einer unbeabsichtigten Benutzung gesichert.

Auch beim Verlassen Ihres Heims ist die Zwangsläufigkeit vorteilhaft. Wenn Sie die Funkalarmanlage scharfschalten wollen, ist das erst dann möglich, wenn die überwachten Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind, und die Haustüre abgeschlossen wurde.

Unser Praxistipp:

Seit Neuestem werden auch elektronische Schließzylinder als Sperrelement anerkannt. Diese einfache und zugleich geniale Lösung verhindert ebenfalls das Auslösen eines Fehlalarms. Sie können erst Ihre Haustüre aufsperren, wenn sie mit eine Transponder oder Chipkarte ihre Alarmanlage deaktiviert haben. Wir begrüßen diese Anpassung der Normen sehr, da der finanzielle Mehraufwand durch den Einbau von Sperrelementen hoch ist. Zudem ist beim nachträglichen Einbau die Optik der Haustüre mit dem eher klobigen Bauteil eher unschön.

Vorteile

  • reduziertes Fehlalarmrisiko
  • Installation durch unsere Premium-Techniker
  • Kompatibel mit Ihrer QANTUM®-Funkalarmanlage
  • Nachrüstung möglich

Technische Daten

Versorgungsspannung: 7 bis 15 V
Riegelweg: 12 mm
Betriebstemperaturbereich: -25 °C bis +60 °C
Maße (L x B x T): 175 x 20 x 2 mm
Maße Gehäuse (L x B x T): 135 x 19 x 28 mm
Schutzart: IP 43

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