Hausalarmanlage mit Rauchmeldern
Gebäudeschutz
Rauchmelder kombinieren gemäß der bundesweiten Rauchmelderpflicht
Erweitern Sie Ihre Hausalarmanlage mit Rauchmeldern – mit unserer QANTUM®-Alarmanlage inklusive Funk-Rauchmeldern schützen Sie sich vor Einbrechern und Flammen gleichermaßen. Im Jahr 2017 trat die Rauchmelderpflicht in Berlin in Kraft, wodurch diese Regelung nun in allen Bundesländern gilt. Grundlage ist die DIN 14676, die diverse Bestimmungen zu Rauchmeldern regelt.
Inhaltsverzeichnis

Die Rauchmelderpflicht besagt, dass in Wohnungen, Wohnhäusern sowie Räumen mit sogenannter wohnungsähnlicher Nutzung Rauchmelder angebracht werden müssen. Die Anzahl richtet sich dabei nach Aufbau und Größe des Wohnobjekts. Verpflichtend ist mindestens ein Melder in Wohn- und Schlafzimmern, Fluren sowie Durchgangszimmern, die als Rettungsweg fungieren. Darunter fallen auch Treppenhäuser. Die wohnungsähnliche Nutzung von Räumen umfasst ebenso Containerräume, Gartenhäuser, Freizeitunterkünfte und Einrichtungen mit maximal elf Gastbetten als Beherbergungsbetrieb.
Diese Regelung trifft flächendeckend auf alle Neubauten zu. In einigen Bundesländern, die erst in jüngster Vergangenheit die Rauchmelderpflicht eingeführt haben, besteht noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten. Demnach müssen in bereits bestehenden Häusern und Wohnungen die Rauchmelder zu einem bestimmten Zeitpunkt eingebaut sein. Spätestens 2020 läuft diese Übergangsfrist aus und alle entsprechenden Bauten in ganz Deutschland müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Hausalarmanlage mit Rauchmelder kombinieren: Anforderungen an den Einbau
Wie Sie Ihre Hausalarmanlage gemäß der bundesweiten Rauchmelderpflicht mit Rauchmeldern ergänzen können, kann variieren – je nachdem, ob Sie in einem Objekt Eigentümer oder Mieter sind. Die Zuständigkeiten für Installation und Wartung von Rauchmeldern variieren zwischen den Bundesländern. Die Installation liegt dabei immer beim Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Die regelmäßige Wartung dagegen wird teilweise auch dem Mieter überlassen. In der Regel ist jedoch die Nachweisbarkeit in diesen Fällen schwierig, daher beauftragen auch hier die Eigentümer im Normalfall eine externe Firma, die einmal im Jahr die Funktionsweise der Rauchmelder überprüft.
Es gibt eine Anzahl an Anforderungen, welche diese Alarmanlage im Haus zu jedem Zeitpunkt zu erfüllen hat. Der Signalton darf den Wert von 85 dB auf einer Entfernung von drei Metern nicht unterschreiten. Zusätzlich können die Melder mit Vibrations- oder visuellem Alarm ausgestattet sein. Ein weiteres Signal muss ertönen, wenn die Batterieleistung nachlässt. 30 Tage, bevor diese Lebensdauer abläuft, gibt der Rauchmelder regelmäßig ein Warnsignal, um an den Batteriewechsel zu erinnern. Außerdem muss die Funktion mit einem Testknopf überprüfbar sein. Der Rauchmelder sollte so eingebaut und konstruiert sein, dass von allen Seiten der Rauch wahrgenommen werden kann, während Insekten und Staub nicht eindringen und einen Fehlalarm auslösen können. Daher sollte die Einlassöffnung höchstens 1,3 Millimeter betragen.
Rauchmelder und Alarmanlage für Ihr Haus von BLOCKALARM®
Die Ergänzung Ihrer QANTUM®-Hausalarmanlage mit mehreren Rauchmeldern kann im Ernstfall Leben retten. Es ist sinnvoll, auch in anderen Räumen neben den vorgeschriebenen Rauchmelder einzubauen. In Berlin und Brandenburg ist dies sogar verpflichtend, ausgenommen Küche und Badezimmer. Da hier die Entwicklung von Rauch beim Kochen oder Dampf beim Duschen regelmäßig vorkommt und somit eine erhöhte Chance auf Fehlalarme besteht, ist die Anbringung von Meldern in diesen Bereichen für gewöhnlich nicht sinnvoll. Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Verteilung der Rauchmelder in Ihrem Objekt und installieren diese in Ihrem Eigenheim oder Wohnobjekt sicher und zuverlässig.
Bei BLOCKALARM® erhalten Sie Rauchmelder, die über Funk mit der Hausalarmanlage verknüpft werden und allen Anforderungen der DIN 14676 entsprechen. Das System gibt das Signal umgehend an die eingespeicherte Notfallnummer weiter, insbesondere unsere Partner für die Alarmverfolgung von Ehrl Bewachungs GmbH. Auch die nachträgliche Integration in die bestehende Alarmanlage in Ihrem Haus ist problemlos realisierbar. Dazu kommen weitere Maßnahmen für den Brandschutz, wie der Funk-Thermomelder für erhöhte Temperatur, der Funk-CO-Melder zur Messung des Kohlenmonoxidgehalts in der Luft und der Funk-Gasmelder zur Warnung vor hochentzündlichen Gasen.
Vertrauen Sie auf BLOCKALARM® und lassen Sie Ihre Immobilie mit hochwertigen Produkten ausstatten.