Kameraüberwachung – Was ist erlaubt?
Videoüberwachung
Kameraüberwachung, Videoüberwachung und Überwachungskameras – was ist erlaubt?
Durchschnittlich wird alle drei Minuten in Deutschland ein Wohnungseinbruch verübt. Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer aus München, Dachau, Starnberg und deutschlandweit möchten also dafür sorgen, dass ihre Wohnung nicht Teil dieser Statistik wird – bzw. der Versuch des Einbruchs scheitert. Neben verschiedenen mechanischen Schutzvorrichtungen sind Alarmsysteme mit Überwachungskameras häufig das Mittel der Wahl, da sie neben dem realen Schutz durch Reaktionen auf z.B. unbefugtes Betreten auch einen gewissen Abschreckungseffekt haben.
Dieser Abschreckungseffekt bezieht sich allerdings nicht nur auf die ungebetenen Gäste. Auch Lieferdienste, Nachbarinnen und Nachbarn sowie Passanten können sich durch die Kameras gestört fühlen. Den wenigsten Menschen bereitet es kein Unbehagen, gefilmt zu werden, ohne zu wissen, was mit den Aufnahmen geschieht. Durch eine rechtliche Grundlage und eine Vielzahl von Präzedenzfällen können mittlerweile einige Aussagen hinsichtlich Recht und Unrecht von Überwachungskameras getätigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Voraussetzungen
Die wichtigste Grundvoraussetzung für eine Videoüberwachung in München, Grünwald, Starnberg, Dachau oder einem anderen Ort ist, dass nur das eigene Grundstück überwacht wird. Gemeint ist hierbei das ausschließlich eigene Grundstück. Die Überwachung gemeinsamer Zufahrtswege oder Gartenstücke würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn eingreifen. Das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass jede Person selbst entscheiden darf, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Auch das Recht am eigenen Bild kann durch eine unzulässige Videoüberwachung verletzt werden.
Ein Alarmsystem mit Videoüberwachung in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern ist nur zulässig, wenn sie dem Zweck der Verhinderung von Wohnungseinbrüchen dient. Die Kamera muss in diesem Fall deutlich sichtbar sein, um ihr volles Abschreckungspotenzial zu entfalten. Heimliches Filmen könnte den Verdacht erwecken, andere Zwecke als den Schutz vor Einbrechern zu verfolgen.
Auch bei der Überwachung des eigenen Grundstücks, beispielsweise bei Einfamilienhäusern in München, sollte durch ein Schild angekündigt werden. Im Idealfall sorgt ein Zaun dafür, dass unmissverständlich klar ist, wo das eigene Grundstück und damit der überwachte Bereich beginnt. Innerhalb der eigenen vier Wände darf man auch nicht grundlos Aufnahmen von eventuellen Besucherinnen und Besuchern anfertigen. So ist beispielsweise die Überwachung von Babysitter oder Reinigungskraft mit dieser abzusprechen. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung ist die Überwachung erlaubt.
Das ist erlaubt
Ausdrücklich erlaubt sind Überwachungskameras auf dem eigenen Grundstück bzw. in der eigenen Wohnung, wenn sie mehrere Kriterien erfüllen. Sie dürfen ausschließlich das eigene Grundstück filmen können. Schwenkbare Kameras, die theoretisch (z.B. per Fernsteuerung) auch das Nachbargrundstück filmen können, sind somit nicht zulässig. Jede Person, die den überwachten Bereich betritt, muss vorher (z.B. durch Schilder) auf die Kameraüberwachung hingewiesen worden sein. Die Daten werden keinesfalls veröffentlicht oder weitergegeben – Ausnahme ist im Falle einer Straftat die Polizei.
Wer sich an diese Regeln hält, kann problemlos die Installation eines kameragestützten Alarmsystems in München vornehmen. Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für die Attrappen von Kameras, da der Überwachungsdruck auf Dritte ebenso wirkt. Im Idealfall werden die Kameras mit anderen Komponenten der digitalen Alarmanlage gekoppelt, sodass sie ihre ganze Überwachungswirkung ausschöpfen. So können sie mit Bewegungsmeldern oder Glasbruchmeldern interagieren, um bei Einbruchsversuchen unterstützend bei der Aufklärung oder der aktiven Störung des Versuchs zu unterstützen.
Bei der Videoüberwachung sind, wie Sie beim Lesen des Artikels schnell bemerken, viele datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Gerade bei der Aufzeichnung von Personen gibt es einige Regelungen. Ein Muster für eine Einverständniserklärung und mehr dazu finden Sie auf https://www.datenschutz.org/videoueberwachung